| Betriebliche Altersvorsorge |
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Die Funktionsweise der betrieblichen Altersvorsorge, die ab 2002 in derzeitiger Form existiert, ist relativ einfach. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttoeinkommens und das Geld wird vom Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung investiert. Dabei findet eine so genannte „Entgeltumwandlung“ statt. Der Vorteil liegt dabei in den steuerlichen Aspekten dieser Konstruktion. Bis zu einer bestimmten Höhe sind die Zahlungen in die betriebliche Altersversorgung steuer- und sozialversicherungsfrei. Die spätere Betriebsrente muss mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Vonder betrieblichen Rente sind entsprechende Anteile für Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen.
Diese Form ist auch für den Arbeitgeber interessant, da er sich dadurch auch ein Teil der Sozialabgaben spart. An dieser Ersparnis kann er aber den Arbeitnehmer partizipieren lassen und sich zusätzlich an dem Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge beteiligen. Aus diesem Grund erscheint diese Form der Altersvorsorge als äußerst lukrativ. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einen Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz in die betriebliche Altersversorgung einzubauen. Damit würde man auch wichtige Risikofaktoren abdecken, die den Aufbau des Vermögens erheblich ins Wanken bringen können. Die Betriebsrente ist außerdem „Hartz-IV-fest“. Dies bedeutet, dass zumindest in der Ansparphase die vorhandenen Beiträge nicht auf Hartz IV-Leistungen angerechnet werden. Lukrativ erscheint auch die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge mit der „Riester-Förderung“ zu kombinieren. Auf diesem Weg würde man mit einem Produkt gleich mehrere Vorteile in Anspruch nehmen – steuerliche Förderung und Förderung in Form von Zuschüssen. Die betriebliche Rente wird im Normalfall lebenslang bezahlt. Die Beiträge werden dabei von Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherern verwaltet. In manchen Fällen besteht sogar die Möglichkeit ein Kapitalwahlrecht zu vereinbaren. Beim Abschluss von betrieblichen Altervorsorgeverträgen lohnt es sich immer eine Gruppe zu bilden, mit den Personen, die daran ebenfalls interessiert sind. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einen Gruppen-Rabatt in Anspruch zu nehmen. Gerade bei größeren Betrieben lohnt es sich bei den Kollegen nachzufragen bzw. entsprechende Informationen allen zugänglich zu machen. Diese Form der Altersvorsorge erscheint empfehlenswert.
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