Altersvorsorge Riester

Zulagen Wirrwarr: Riester Sparer bekommen keine Förderung gestrichen

Riester Rente – nach der Rückbuchung können Sparer nun doch auf Zulagen hoffen


Das vom Staat mit Zulagen geförderte Altersvorsorgemodell der Riester Rente feierte kürzlich zehnjähriges Jubiläum. Kurz darauf folgte der Skandal: Die Zentrale Zulagenstelle ZfA forderte knapp 500 Millionen Euro bereits gezahlter Zulagen von Riester-Sparern zurück.


Zwischen den Jahren 2005 bis 2007 erhielten diese unberechtigt Zuschüsse, welche sich die ZfA nun, ohne vorherige Information gegenüber den betroffenen Sparern, zurückholte. Prompt tönten die Medien und nannten das Vorgehen einen „Frontalangriff auf die "Riester-Rente" und „Zulagen-Debakel“. Schnell führte dies dazu, dass das Ansehen der Riester Rente sank und äußerst niedrige Werte in einer aktuellen Umfrage der Beratungsgesellschaft Faktenkontor erzielte.


Der ZfA muss allerdings zu Gute gehalten werden, dass ihre Forderungen nachvollziehbar sind. Wer sich eher als geplant die Sparsumme auszahlen lässt oder nicht die fälligen Eigenbeträge zahlt, betreibt Missbrauch mit den Fördermitteln und hat rechtlich keinen Anspruch auf die volle Förderzulage. Die Zulagen-Rückforderung wirft allerdings einen Schatten auf die bislang so beliebte Riester-Altersvorsorge. Viele Sparer fühlen sich ungerecht behandelt, da sie nicht wissentlich die Fördermittel missbraucht haben. So haben einige beispielsweise schon beim Antrag versehentlich Fehler gemacht, zu geringe Eigenbeträge gezahlt oder geänderte Lebensumstände, wie beispielsweise eine Heirat oder die Geburt eines Kindes, nicht gemeldet.


Damit sich nun nicht eine große Zahl der Riester-Sparer von diesem Altersvorsorge-Modell abwendet, hat die Bundesregierung schnelle Hilfe versprochen. So wurde schon einige Wochen nach Bekanntwerden der ZfA-Rückforderung ein Gesetz verabschiedet, mit dessen Hilfe viele Betroffene doch noch die Zulagen erhalten können. Betroffene sollen dazu von ihrem Anbieter genauer informiert werden, sodass sie Änderungen anmelden sowie fehlende Mindesteigenbeträge nachzahlen können.


 
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